Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bau- und Baunebenleistungen, die die HOT-D&E Bauunternehmen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und werden 30 Tage gültig gehalten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden und Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag bzw. der Leistungsbeschreibung. Ergänzend gelten die einschlägigen Bestimmungen der VOB/C und die anerkannten Regeln der Technik. Änderungen des Leistungsumfangs (Zusatzleistungen) werden vor Ausführung schriftlich vereinbart und vergütet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt – soweit nicht anders vereinbart – rechtzeitig geeigneten Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie Lagerflächen bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern angemessen die Ausführungsfristen.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen und die Arbeiten aussetzen.
§ 6 Ausführungsfristen
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Witterungsverhältnisse, Materialengpässe oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen. Termingefahr und Buildskontrollen obliegen dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie ausdrücklich erklärt, wenn die Leistung genutzt wurde oder wenn innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung keine Abnahme erfolgt ist. Der Auftragnehmer weist auf die Führung eines Bautagebuchs hin.
§ 8 Mängelrechte und Gewährleistung
Mängel sind schriftlich anzuzeigen und können vom Auftragnehmer zuerst durch Nachbesserung behoben werden. Scheidet die Nachbesserung aus oder bleibt sie wiederholt erfolglos, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rückgängigmachung verlangen. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach § 13 Abs. 7 VOB/B (i. d. R. 4 bzw. 5 Jahre bei Bauwerken).
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung nach VOB/B bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Einbaustoffe
Gelieferte und noch nicht verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bereits verbaute Materialien gelten mit Einbau als vom Auftraggeber erworben und vergütet.
§ 11 Kündigung
Der Auftrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die erbrachten Leistungen nach § 8 Abs. 3 VOB/B zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzend gilt die VOB/B.
